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Qualifizierte energetische Baubegleitung

Qualifizierte energetische Baubegleitung

Programm Energieeffizientes Sanieren

Die KfW bezuschusst die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen für Vorhaben im Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahme). Die Durchführung dieser Leistung durch einen erfahrenen zugelassenen Sachverständigen ist die Grundlage für eine optimale Umsetzung des Sanierungskonzeptes mit Fördermitteln.

Zu erbringende Leistungen

Nachfolgende Leistungen sind im Rahmen der Baubetreung mindestens zu erbringen:

  • Bei Einbau /Erneuerung einer Heizungsanlage: Auslegung/Art des Heizsystem (Vorgabe der Parameter für Heizungsbauer in Übereinstimmung mit dem Energiebedarf, Vergleich der Heizungsalternativen unter Energiesparaspekten und Beratung bei der Wahl des Heizungssystems)
  • Bei Einbau/ Erneuerung einer Lüftungsanlage: Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes
  • Unterstützung bei der Angebotsauswertung
  • Mindestens ein bis vier Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen
  • Kontrolle, Beratung und ggf. Begleitung bei Übergabe der Haustechnik mit ergänzender technischer Einweisung in die Haus- und Regelungstechnik (energiesparendes Nutzerverhalten etc.)

Weitere, förderbare Leistungen

Neben den oben aufgeführten Mindestanforderungen an eine Baubegleitung sind weitere Leistungen durch den Sachverständigen förderbar- zum Beispiel:

  • Erstellung eines Protokolls zur hydraulischen Einregulierung der Heizung
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei Nichterneuerung der Heizung
  • Thermische Solarsimulation

Höhe der Förderung

Zuschuss von derzeit 50 % der für die Baubegleitung entstehenden Kosten, maximal jedoch 4.000 € pro Antragsteller und Investitionsvorhaben.

Programm 431 – Zuschuss für fachliche Baubegleitung

Die KfW-Bank fördert die fachliche Baubegleitung in Höhe von 50% der Kosten, jedoch max. bis z 4.000,00 € je Maßnahme.

Mehr unter: www.kfw.de

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