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Energiesparberatung vor Ort

Eine Energieberatung vor Ort erstellt ein langfristig nutzbares Konzept für die Realisierung energiesparender Maßnahmen. Es werden alle für das Gebäude erschließbaren Einsparpotentiale (Dämmung, Heizung, Elektroenergie) erörtert und deren Wirtschaftlichkeit geprüft. Die nutzbaren Förderprogramme werden genannt und Hinweise zur Durchführung der Maßnahmen werden gegeben.

Fördermittel können danach in Abstimmung mit dem Bauherren beantragt und nach Fertigstellung der Maßnahmen abgerechnet werden.

Der Beratungsinhalt

Erfassung und Beurteilung des Ist-Zustandes der energetischen Bauhülle. Bei der Aufnahme des Gebäudes vor Ort werden der vorhandene Zustand der Gebäudehülle (Außenwand, Fenster. usw.) und der Heizungsanlage / Warmwasserbereitung erfaßt und im Beratungsbericht bewertet.

Vorschläge für Energiesparmaßnahmen werden erarbeitet und aufgezeigt:

  • Gebäudehülle: Außenwände, Fenster, Dachschrägen, Geschossdecken, Kellerdecken, ...
  • Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
  • Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energien (Solaranlage, Wärmepumpe etc.)

Der Beratungsbericht enthält

  • Beschreibung der empfohlenen Maßnahmen
  • Richtwerte zu den Investitionskosten der Maßnahmen und Hinweise zu möglichen Eigenleistungen
  • Berechnung der zu erwartenden Einsparung durch die Maßnahme
  • Berechnung der Wirtschaftlichkeit - die eingesparten Energiekosten werden gegenübergestellt
  • Zusammenfassung Umsetzungsvorschläge
  • Gebäudeenergieausweis (Gültigkeit 10 Jahre)

Die Ergebnisse des Beratungsberichtes und alle Berechnungsergebnisse werden dem Beratungsempfänger in einem Abschlußgespräch erläutert und ausgehändigt.

KFW-Fragen und Antworten zum Thema Energieberater

  • Kann ich die Kosten für eine Energieberatung fördern lassen?

    Wenn Sie einen Sachverständigen mit der Bestandsaufnahme und der Empfehlung von Energieeinsparmaßnahmen beauftragen, wird dies vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Programm "Vor-Ort-Beratung" mit attraktiven Zuschüssen gefördert.

    Sprechen Sie Ihren Sachverständigen direkt an, denn die Förderung beantragt er für Sie.

    Die energetische Fachplanung und Baubegleitung fördert die KfW über das Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 4.000 Euro pro Investitionsvorhaben.

  • Warum benötige ich einen Sachverständigen für Energieeffizienz?

    Jedes Haus ist anders: Holz- oder Steinhaus, einfach- oder zweifach verglaste Fenster, große oder kleine Fensterflächen, Flach- oder Satteldach, 3 oder 16 Zimmer, Öl- oder Gasheizung?

    Wer eine energetische Modernisierung plant, muss sich zunächst gründlich mit der eigenen Immobilie auseinandersetzen.

    • Was ist die Ausgangssituation?
    • Wie kann ich den Energiebedarf senken?
    • Welche Maßnahmen sind sinnvoll und wie kann ich diese kombinieren?
    • Welche Maßnahmen sollten nicht realisiert werden, weil sie Bauschäden verursachen können?

    Antworten auf diese Fragen hat der Sachverständige für Energieeffizienz. Er ist der Experte, wenn es um die energetische Sanierung von Wohngebäuden geht und Ihr wichtigster Ansprechpartner. 

  • Was ist ein Sachverständiger für energieeffiziente Baudenkmale?

    Bei der Modernisierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist neben energetischen Kenntnissen auch baukulturelles Fachwissen erforderlich. Deshalb müssen Sachverständige für Baudenkmale zusätzliche Qualifikationen nachweisen.

    Entsprechende Sachverständige finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

  • Was kostet der Sachverständige für Energieeffizienz?

    Die Kosten für eine Energieberatung variieren je nach Leistungsspektrum, das Sie individuell mit Ihrem Sachverständigen vereinbaren können, und nach Art der Immobilie.

    Neben zahlreichen Angeboten von Kommunen, zumeist regional aktiven Energie- oder Klimaagenturen, bestehen auch bundesweite Informations- und Beratungsmöglichkeiten.

    Darüber hinaus gibt es für Eigentümer von Wohngebäuden unterschiedliche Beratungen, die aus Bundesmitteln gefördert werden:

    Beratungen der Verbraucherzentrale

    Die Verbraucherzentrale bietet vielfältige Energieberatungen an. Ihre unabhängigen Experten beraten Sie telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch in 600 Beratungsstellen deutschlandweit (www.verbraucherzentraleenergieberatung.de/beratungsstellensuche_plz.html).

    Auch Vor-Ort-Besuche gehören zum Leistungsspektrum.Sämtliche Beratungsangebote der Verbraucherzentrale werden vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert und sind daher besonders günstig. Sie erhalten unter anderem:

    • kostenfreie Beratungen per Telefon und E-Mail1
    • eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle ab 5 Euro1
    • einen Detail-Check vor Ort für 45 Euro1

    Für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungsangebote kostenlos.

    Eine Übersicht über das gesamte Beratungsangebot der Verbraucherzentralen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

    Der Bund fördert auch Vor-Ort-Beratungen von anbieterunabhängigen Energieberatern, wenn diese in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienzexperten.de gelistet sind.

    Konkret vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) folgende Beratungs-Zuschüsse:

    • bis zu 800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser2
    • bis zu 1.100 Euro ab 3 Wohneinheiten2
    • bis zu 500 Euro für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung / Beiratssitzung2

    Den Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beantragt Ihr Energieberater.

    Energetische Fachplanung und Baubegleitung

    Die Anforderungen an die energetische Fachplanung und Baubegleitung3 sind viel detaillierter als bei der Energieberatung. Die Kosten liegen daher deutlich über den Kosten für eine (geförderte) Energieberatung.

    Deshalb unterstützt die KfW Interessenten mit einem zusätzlichen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung (Programm 431) mit:

    • 50 % der anfallenden Kosten (max. 4.000 Euro pro Vorhaben)

    Voraussetzung ist, dass der Energieberater unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet ist. 

    1) Quelle: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de, Stand 09/2014
    2) Quelle: Website des BMWi, Stand 05/2015
    3) Die konkreten Anforderungen für die Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren sind in der jeweiligen Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen beschrieben".

  • Welche Leistungen kann ich mit dem Sachverständigen für Energieeffizienz vereinbaren?

    Die Bestandsaufnahme

    Zunächst erhebt der Sachverständige den energetischen Ist-Zustand Ihrer Immobilie. Neben der Gebäudeaußenhülle - also den Wand- und Dachflächen, den Fenstern und Türen - beurteilt der Sachverständige auch die Qualität der vorhandenen Heizungsanlage.

    Nach der Bestandsaufnahme wissen Sie, was die Schwachstellen Ihren Immobilie sind.

    Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen

    Ihr Sachverständiger wird Ihnen auf Basis der Bestandsaufnahme Vorschläge unterbreiten, wie Sie die identifizierten Schwachstellen beseitigen können und welche Kosten damit verbunden sind.

    Fragen Sie Ihren Sachverständigen auch nach der Wirtschaftlichkeit der empfohlenen Maßnahmen! Bei der Kosten-Kalkulation sollten die Förderprogramme der KfW unbedingt berücksichtigt werden. 

    Energetische Fachplanung

    Wenn Sie sich entschieden haben, mit welchen Maßnahmen Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern wollen, führt Ihr Sachverständiger die Detailplanung durch. Diese ist Grundlage für die Ausschreibung der Gewerke und die Einholung von Angeboten. Auch für die inhaltliche Prüfung der Angebote steht Ihnen Ihr Sachverständiger bei Bedarf gern zur Verfügung.

    Baubegleitung

    Neben der richtigen Planung ist die fachmännische Umsetzung der Maßnahmen entscheidend, um das Energieeinsparpotenzial vollständig auszuschöpfen und Bauschäden zu vermeiden. Deshalb empfiehlt es sich - insbesondere bei umfassenden Modernisierungsvorhaben - einen KFW-Fragen und Antworten zum Thema Energieberater Sachverständigen mit der Baubegleitung zu beauftragen. Bei einer Baustellenbegehung sieht der Experte sehr schnell, ob die Bauvorgaben korrekt eingehalten wurden oder ob Nachbesserungsbedarf besteht. Außerdem wird Ihr Sachverständiger Sie nach der Baufertigstellung in die sachgerechte Beheizung und Lüftung Ihrer modernisierten Immobilie einweisen. 

  • Wer ist als Sachverständiger für Energieeffizienz in den KfW-Förderprodukten zugelassen?

    Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de geführt sind.

Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden?

Wir stehen Ihnen während der Öffnungszeiten gern telefonisch unter +49 3591 2796 510 zur Verfügung.

Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie uns auch gern eine Mail an info@ekz-web.de mit Ihrer Frage bzw. Problem senden.