Begin der SeiteZum Seiteninhalt
Direkt zum Inhalt springen

Sanierungsnetzwerk fordert Planungssicherheit bei Wärmedämmung

Bundesregierung strebt eine Aufweichung der EU Standards zur Wärmedämmung an

Bauherrentag in Quitzdorf am See

Das ERIFOL Netzwerk traf sich am 03.08.2023 zum Bauherrentag in Quitzdorf am See OT Petershain (Quelle Mario Hantschick)

Mit EU Mindeststandards, soll die Wärmedämmung von Gebäuden künftig noch effektiver umgesetzt werden. Während die Bundesregierung das Vorhaben zu Beginn noch mitgetragen hatte, will sie die Regelungen scheinbar aufweichen. Dennoch lassen sich die EU-Sanierungsvorgaben mit einfachen Mitteln und einer BEG Förderung erfüllen.

Die Bundesregierung darf Ambitionen zur EU-Gebäuderichtlinie nicht aufgeben und ein klares Bekenntnis zu Mindesteffizienzstandards abgeben, forderte ein Verbändebündnis aus Umwelt-, Verbraucherschutz-, Wohlfahrts- und Sozialverbänden in einem am 17. August 2023 veröffentlichten Positionspapier an die Bundesregierung. Auch das ERIFOL Innovationsnetzwerk bemängelt diesen Schritt der Bundesregierung.

"Mit dem Rückschritt der Zielvorgaben zur Energieeinsparung werden alle Forschungen und Maßnahmen zur Schaffung effizienter Gebäude ad absurdum geführt. In der aktuellen politischen Lage, dem weiterhin andauernden Sanierungsstau und der Energiekrise kommt ein Rückschritt der ambitionierten Ziele zur Energieeinsparung einem Totalausfall der Energiepolitik gleich.", gibt Mario Hantschick, Inhaber der EKZ Energieberatung und Mitglied im Energieeffizienznetzwerk Erifol in Sachsen zu bedenken. "Ein hoher energetischer Effizienzgrad des Gebäudes wird nicht nur durch die Dämmung der Gebäudehülle erreicht. Wenn wir die angestrebten Energieeffizienzstandards für ein gesundes und energieeffizientes Wohnumfeld erreichen wollen, muss eine Gesamtbetrachtung des Gebäudes mit einer systemischen Abstimmung aller technischen Komponenten über zukunftsweisende wirkungsvolle Mindesteffizienzstandards hinaus gehen.", regt Hantschick an.

EU-Sanierungsvorgaben können Baumaßnahmen vereinfachen

Die Europäische Union will in den nächsten Jahren im Rahmen des EU weiten fit-for-55-Programms die CO2-Emissionen europaweit bis 2030 um 55 Prozent reduzieren. Laut EU-Kommission spiele die Wärmedämmung im Gebäudesektor eine zentrale Rolle zur Erreichung der EU-Klimaziele und das Gelingen der Energiewende. Seit Monaten verhandeln die EU-Staaten über mögliche Pflichten, die Eigentümer der energetisch schlechtesten Gebäude zu deren Modernisierung anhalten soll – sogenannte Minimum Energy Performance Standards (MEPS). Eine Studie des Beratungsunternehmens Guidehouse im Auftrag der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) zeigt nun: Eigentümerinnen und Eigentümer solcher Gebäude können in der Regel durch eine oder zwei einfache und kostengünstige Maßnahmen oder die Nutzung einer Wärmepumpe die aktuell diskutierten Anforderungen erfüllen.

Zu den einfachen, wirtschaftlichen Maßnahmen zählten laut Erhebung etwa die Optimierung von Heizungseinstellungen und Wärmeverteilung oder kostengünstige Verfahren zur Ertüchtigung der Gebäudehülle, Dachböden oder abgehängten Kellerdecken.

So wird gefördert

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst vier BEG-Teilprogramme: "Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden", "Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden" sowie "Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden". "Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden" Mit einem Zuschuss zu den Investitionskosten werden Einzelmaßnahmen zur Sanierung, zum Beispiel der Austausch einer alten, fossilen Heizung mit Erneuerbare-Energien oder Maßnahmen zur Dämmung an der Außenhülle (BEG Einzelmaßnahmen) gefördert. Diese Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Über zinsvergünstigte Kredite plus Tilgungszuschuss gefördert werden auch systemische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Niveau (BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude) sowie klimafreundliche Neubauten (BEG Klimafreundlicher Neubau). Diese Förderkredite können bei der KfW beantragt werden.

Förderanträge müssen grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor Antragstellung erbracht werden. Vorbereitende Maßnahmen (z. B. Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten, Bodenuntersuchungen etc.) auf dem Grundstück sind ebenfalls vor Antragstellung erlaubt.

Mehr dazu https://www.energiewechsel.de/

Übersicht möglicher Förderungen: Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Mehr zum Erifol-System: Youtube-Video "Sanierung einer Stadtvilla"